Inkontinenzhilfsmittel und Pflegeartikel online

Inkontinenz Hilfsmittel Pflege Artikel

Wilkommen bei Windelbedarf.de ihr Portal rund um Inkontinenz Hilfsmittel und Pflege fuer Senioren, Pflege in Pflegeheimen und Alltagshilfen für die Generation 50 Plus

Hier finden Sie alles zum Thema:
Krankenpflege-Altenhilfe-Pflegestufen-Haushaltshilfe fuer Senioren-Pflegefall Da die Hochaltrigkeit in den nächsten Jahrzehnten stark zunehmen wird, ist auch mit einem gravierenden Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen in der Bundesrepublik zu rechnen. Ein Gipfel wird dabei in den Jahren zwischen 2045 und 2050 erreicht sein, wenn die geburtenstarken Jahrgänge hochaltrig werden. Mit der steigenden Zahl der Hochaltrigen nimmt auch die Anzahl der Personen zu, die ihren 100. Geburtstag feiern können. Nach Daten des Bundespräsidialamtes stieg ihre Zahl zwischen 1965 und 1998 in Deutschland von 158 auf die stattliche Zahl von 2501 Personen an.

Auch sind die Geschlechter unterschiedlich von Pflegebedürftigkeit betroffen. So sind wesentlich mehr Frauen als Männer pflegebedürftig. Das hängt sowohl mit dem kriegsbedingten Überhang von Frauen in der Bevölkerung als auch mit der Lebenserwartung zusammen. So haben 80jährige Frauen eine weitere Lebenserwartung von 8,37 Jahren, Männer hingegen nur von 6,91 Jahren.

Häusliche, ambulante und stationäre Pflege
Entgegen der weitläufigen Annahme, die meisten Pflegebedürftigen lebten im Pflegeheim, weist die Pflegestatistik ganz klar aus, dass das Gros der Pflegebedürftigen zuhause versorgt wird. Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen, nämlich 69 % oder 1,44 Mio. pflegebedürftiger Menschen werden zuhause versorgt. Nur 31% aller Pflegebedürftigen werden im Pflegeheim betreut. Von den häuslich Betreuten werden zwei Drittel ausschließlich von pflegenden Angehörigen betreut, das sind 1 Mio Menschen. Allerdings zeichnet sich eine Tendenz zu verstärkter Pflege durch professionelle Kräfte ab: So ist 2003 die Anzahl der durch ambulante Pflegedienste versorgten Personen um 3,6% und die der im Heim betreuten gegenüber dem Jahr 2001 um 5,9% gestiegen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Frauen erwerbstätig sind und somit die Töchter- und Schwiegertochtergeneration für die Pflege zuhause nicht mehr zur Verfügung stehen wird, wird sich diese Tendenz in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch verstärken.


Es zeigt sich allerdings, dass mehr schwerstpflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen versorgt und betreut werden als zuhause: So beträgt der Anteil der Pflegebedürftigen in Pflegestufe III in Pflegeheimen im Durchschnitt 20,9 % gegenüber nur 12,8% im ambulanten Bereich. Entsprechend unterscheiden sich auch die jeweiligen Anteile der in Pflegestufe I und II eingruppierten Personen zwischen stationärer und ambulanter Pflege. Allein durch pflegende Angehörige versorgt werden aber immerhin 8,6% der Schwerstpflegebedürftigen im häuslichen Bereich, die in Pflegestufe III eingruppiert sind.


Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägliches Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“ Altenpflege, Krankenpflege, senioren, pflege, Pflegeheim, pflegestufe, pflegefall, altenhilfe, senioren handy, handy senioren, senioren telefon, seniorenhilfe, Gehhilfe, seniorenheim, seniorentreff, senioren betreuen, senioren wohngemeinschaft, senioren notruf, seniorenpflege, seniorenshop, senioren tagespflege, inkontinenz pflege, inkontinenz hilfsmittel pflege, inkontinenz pflege artikel, ambulante pflege, 24 stunde pflege, pflege stellen, tagespflege, medizin pflege betreuung seniorenpflege, haeusliche pflege, Seniorenbedarf, Gehhilfe, Alltagshilfen, Lupe, Leselupe, Lesehilfe, Pflegefall, Erbrecht, Patientenverfuegung, Testament, Hauspflegebedarf, Haushaltshilfe, Pflegefall, Pflegestufe,

„Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind:

  1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
  2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
  3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.“

Für die Häufigkeit des Hilfebedarfs und zeitlichen Mindestpflegeaufwandes sind drei Pflegestufen vorgesehen:

  • Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
  • Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 3 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.
  • Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 5 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

Bei der Ermittlung des Mindestpflegeaufwands muss der pflegerische Aufwand (bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) gegenüber dem hauswirtschaftlichen im Vordergrund stehen. Hinsichtlich des Zeitaufwandes wird auf die Leistungserbringung durch nicht als Pflegekraft ausgebildete Personen, also z.B. Angehörige, abgestellt.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Erstellung eines Gutachtens, ob Pflegebedürftigkeit und welche Pflegestufe vorliegen. Grundsätzlich erfolgt die Begutachtung in der Wohnung des Pflegebedürftigen.

Im ambulanten Bereich werden seit 01.04.1995 folgende Leistungen gewährt:

  • Geldleistung bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, je nach Pflegestufe 205 €, 410 € bzw. 665 €.
  • Sachleistung, Pflege durch professionelle Pflegekräfte, je nach Pflegestufe bis zu 384 €, 921 € bzw. 1.432 € je Monat, in besonderen Härtefällen sogar bis zu 1.918 € monatlich.
  • Kombinationsleistung zwischen Geld- und Sachleistung
  • Verhinderungspflege: Bei Verhinderung der häuslichen Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse 1x jährlich für höchstens vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1.432 €. Bei einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson beschränkt sich die Leistung grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe; dies gilt insbesondere bei der Ersatzpflege aufgrund familienhafter Bindung oder der Zugehörigkeit zum gleichen Haushalt. Bei der Ersatzpflege durch entfernte Verwandte oder eine Person aus der Nachbarschaft ist nicht von unentgeltlicher Pflege auszugehen. Nur wenn klargelegt wird, dass der Ersatzpflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege tatsächlich Kosten entstanden sind oder die Ersatzpflege des Familien- oder Haushaltsangehörigen im konkreten Einzelfall der Erzielung von Erwerbseinkommen dient, ist eine Erhöhung des Pflegegeldbetrages auf bis zu 1.432 € möglich. Die notwendigen Aufwendungen (z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten) sind der Pflegekasse nachzuweisen.
  • Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson: Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Stufe der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Die Pflegeperson kann daneben einer Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich nachgehen. Auch die Unfallversicherung der Pflegeperson ist sichergestellt.
  • Tages- und Nachtpflege je nach Pflegestufe bis zu 384 €, 921 €, 1.432 € monatlich unter Anrechnung auf die zustehende Sach- bzw. Geldleistung.
  • Kurzzeitpflege (stationär) bis zu vier Wochen pro Jahr im Wert bis zu 1.432 €.
  • Technische Hilfen (Pflegebetten) mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel. Diese sollen vorrangig leihweise überlassen werden.
  • Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel (z.B. Desinfektionsmittel, Körperpflegemittelartikel) bis zu 31 € monatlich (ohne Selbstbeteiligung).
  • Zuschüsse zum pflegebedingten Umbau der Wohnung (z.B. Türverbreiterung) bis zu 2.557 € je Maßnahme.
  • Unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte.
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen (ab 01.04.2002) wegen eingeschränkter Alltagskompetenz (demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen oder psychischen Erkrankungen) von bis zu 460 € jährlich (zur Finanzierung der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der zugelassenen Pflegedienste sowie der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote).

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (Grundpflege), die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in Stufen bis zu 1.432 € als Sachleistung, in besonderen Härtefällen ausnahmsweise bis zu 1.688 € monatlich.

Bei vollstationären Behinderteneinrichtungen, in denen die Eingliederung der behinderten Menschen im Vordergrund steht, beteiligt sich die Pflegekasse zur Abgeltung des Pflegeaufwandes mit pauschal 10 % des Heimentgelts, höchstens jedoch mit 256 € monatlich, an den Heimkosten.  

Bestellen Sie das eBook zum Thema
Erbrecht Testament Patientenverfügung!


Inkontinenzformen

Die 5 häufigsten Formen der Inkontinenz sind:

Stress-, Belastungs- oder Tröpfcheninkontinenz
Bei einer Belastungsinkontinenz löst der erhöhte Bauchinnendruck ...

Dranginkontinenz
Bei der Dranginkontinenz führt unverhofft starker Harndrang ...

Überlaufinkontinenz
Die Überlaufinkontinenz entsteht durch eine ständig übervolle ...

Reflexinkontinenz
Bei der Reflexinkontinenz kann sich die Blase durch lange ...

Stuhlinkontinenz
Es gibt vielfältige Ursachen einer Stuhl-inkontinenz und es ...

Altenpflege für Senioren
Altenpflege für Senioren ist Vertrauensache, aber wie finde ich die passende Altenpflege ...

Erfahrungen Austauschen
Jetzt Ideen Tipps und Trick sowie Erfahrungen austauschen mit Gleichgesinnten ...




Altenpflege - Krankenpflege - senioren - pflege - Pflegeheim - pflegestufe - pflegefall - altenhilfe - senioren handy - handy senioren - senioren telefon - seniorenhilfe - Gehhilfe - seniorenheim - seniorentreff - senioren betreuen - senioren wohngemeinschaft - senioren notruf - seniorenpflege - seniorenshop - senioren tagespflege - inkontinenz pflege - inkontinenz hilfsmittel pflege - inkontinenz pflege artikel - ambulante pflege - 24 stunde pflege - pflege stellen - tagespflege - medizin pflege betreuung seniorenpflege - haeusliche pflege Seniorenbedarf - Gehhilfe - Alltagshilfen - Lupe - Leselupe - Lesehilfe - Pflegefall - Erbrecht - Patientenverfuegung - Testament - Hauspflegebedarf - Haushaltshilfe - Pflegefall - Pflegestufe
Welche Inkontinenzversorgung und Hilfsmittel sind die richtigen ?
Bereits während der Diagnostik und Behandlung sollten die betroffenen Personen mit aufsaugenden oder ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln versorgt werden, dabei kommt der Auswahl des geeigneten Inkontinenzhilfsmittels eine besondere Bedeutung zu. Kriterien für die Auswahl der Inkontinenzhilfsmittel sind: Wie viel Sicherheit soll gegeben werden? Welche Inkontinenzart liegt vor (Harn- und / oder Stuhlinkontinenz)? Welche Menge und welche Beschaffenheit hat die Ausscheidung? Wann tritt Inkontinenz auf? Wie ist die Mobilität der betroffenen Person? Ist die betroffene Person in der Lage, die Inkontinenzversorgung selbst vorzunehmen? Wie ist die Hautbeschaffenheit?
Anforderungen an die Inkontinenzversorgung: Möglichst dicht gegen Ausscheidungen und Gerüche. Geräuscharmes und optisch unauffälliges Hilfsmittel. Hautfreundliches Material Sicheres Aufnehmen der Ausscheidungen und Erhaltung der Selbständigkeit. Man unterscheidet als aufsaugende Inkontinenzmittel: Einlagen, Vorlagen, Windelhosen, Pants.
Als körperferne Hilfsmittel gibt es: Krankenunterlagen. Bei den ableitenden Inkontinenzhilfsmitteln gibt es: Kondomurinale mit Auffangbeutel (für Männer) Klebebeutel (für immobile Männer und Frauen) Blasenkatheder mit Auffangbeutel Harnröhrenstöpsel.

Hier gehts zur Uebersicht der Inkontinenz Hilfsmittel Pflegeartikel

Inkontinenz Pflege | Inkontinenz Hilfsmittel Pflege | Inkontinenz Pflege Artikel




Impressum    Haftungsausschluß    Nutzungshinweise    Datenschutzerklärung    Inkontinenz   Hygiene Produkte Inkontinenz Windeln